Förderrichtlinie Wiederbewaldung Extremwetter

Das Saarland gewährt ab sofort eine Zuwendung an die körperschaftlichen und privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer um den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.

Förderfähig sind Wiederaufforstung, Vor-, Nach- und Unterbau sowie Nachbesserung in lückigen oder verlichteten Beständen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind, durch Saat oder Pflanzung sowie Naturverjüngung einschließlich Kulturvorbereitung. Hierzu gehören auch der Schutz und die Sicherung der Kultur (mit Zaun und in Sonderfällen auch Einzelschutz) während der ersten fünf Jahre.

Kleinstwaldbesitzerinnen und Kleinstwaldbesitzer unter 20 ha Betriebsgröße können wählen, ob das Vorhaben nach Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gefördert werden soll.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über 20 ha Betriebsgröße werden grundsätzlich mittels Festbetragsfinanzierung gefördert. Liegen keine Pauschalen vor, erfolgt die Förderung nach Anteilsfinanzierung (z.B. Bewässerung).

Näheres regelt die Anlage 1 „Antragsformular" in Verbindung mit Anlage 2 „Fördersätze" sowie die unterzeichnete FRL vom 1.8.2024 .