Erfolg für Waldbauern und Holzbranche

Die EU-Kommission hat am Mittwoch (2.10.) angekündigt, die Umsetzungsfrist der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Für Kleinst- und Kleinunternehmer wie Waldbauern und Landwirte gelten die neuen Leitlinien dann ab 1. Juli 2026. Der Verlängerungsvorschlag stellt aus Sicht der EU-Kommission in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt der EUDR infrage, wie sie Rat und EU-Parlament beschlossen hatten. Beide Gesetzesorgane müssen nun dem Vorschlag der Kommission formell noch zustimmen.

Die Verschiebung löst bei vielen Waldbauern, Rinderhalter und Sojaanbauern Erleichterung aus. Monatelang haben sie, Holzbranche und Agrarpolitiker Druck auf die EU-Kommission ausgeübt.  Bundesagrarminister Cem Özdemir hatte erst kürzlich eine Verschiebung um ein halbes Jahr verlangt Umweltverbänden schmeckt die Verschiebung indes nicht.

Zeit nutzen für Nachbesserungen

„Die heutige Ankündigung zur Verschiebung der Umsetzungsfrist ist ein Schritt in die richtige Richtung und war längst überfällig“ so der CSU-Europaabgeordnete und Landwirt Stefan Köhler. Die Auflagen dieser Verordnung, die in besonderem Ausmaß den Mittelstand sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe treffen, schießen seiner Meinung nach teilweise weit über das Ziel hinaus. Viele Betroffene benötigten mehr Zeit, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Er wünscht sich, die Kommission die Verschiebung nutzt, um einige kritische Passagen noch einmal zu überarbeiten und mit mehr Praxisbezug zu versehen.“

Für die bayerische EU-Abgeordnete Christine Singer (Renew Europe) ist dieser Vorschlag ist ein klares Eingeständnis, dass die Umsetzung der Verordnung in ihrer jetzigen Form zu diesem Zeitpunkt katastrophal wäre.

Sie kritisiert, dass die Kommission so lange gebraucht hat, um auf die unübersehbaren Warnsignale zu reagieren. „Das zeigt eine gefährliche Realitätsferne in Brüssel“, so Singer.

Brüssel nennt Druck globaler Partner als Grund

Indes räumt die EU-Kommission ein, angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Vor allem globale Partner hätten wiederholt Bedenken hinsichtlich ihres Stands der Vorbereitung geäußert haben, zuletzt während der Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York. Darüber hinaus ist laut Brüssel auch der Stand der Vorbereitungen in Europa uneinheitlich. Viele Betroffene hofften zwar bis Ende des Jahres fertig zu sein, haben andere Bedenken geäußert. Allerdings hatte es Brüssel bisher nicht geschafft, die EU-Staaten nach ihren Risiken einzustufen. Deutschland sieht sich zum Beispiel als Niedrigrisikoland, in dem weniger strenge Auflagen gelten sollten.

Niedriges Risiko für Entwaldung in vielen Ländern

So hat Brüssel erst jetzt, Anfang Oktober, die Grundsätze für die Einstufung der Länder veröffentlicht (Benchmarking) veröffentlicht. Danach werde wird eine große Mehrheit der Länder weltweit als „geringes Risiko“ eingestuft, so die Kommission. Dies soll helfen, kollektive Anstrengungen auf die Länder zu konzentrieren, in denen verstärkt eine Entwaldung vorliegt.

Siegfried Jäger, BBV-Forstpräsident sieht mit der Verschiebung um ein Jahr ein Zeitfenster, um die nötigen Vereinfachungen zu erreichen. Der BBV hält indes eine Verschiebung um mindestens zwei Jahre sowie eine Öffnung und grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung für angebracht, damit Bayerns Land- und Forstwirtschaft bei Rindern, Soja und Holz in der Vermarktung nicht mit "völlig irrwitziger Bürokratie belastet wird".

„Nun liegt es an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, mit dem angekündigten Bürokratieabbau endlich ernst zu machen und sicherzustellen, dass die Entwaldungsverordnung schnell überarbeitet wird“, so Jäger.

Quelle Forstpraxis