Wiederherstellung beschädigter Waldwegen nach Starkregenereignissen

Durch die Starkregenereignisse im Mai 2024 mit z.T. nachfolgendem Hochwasser sind regional auch die Forstwirtschaftswege im Wald stark beschädigt worden.

Die Forstwirtschaftswege haben vielfältige Funktionen, sie dienen neben der Waldbewirtschaftung auch der Erholung der Bevölkerung, sind gleichzeitig wertvolle Rettungsinfrastruktur oder unverzichtbare Zufahrtswege für die Feuerwehren bei der Waldbrandbekämpfung. Gerade auch die nichtstaatlichen Waldbesitzer im Saarland leisten hier mit ihrem Waldanteil einen erheblichen Beitrag für die Allgemeinheit.

Die Wiederherstellung der durch die Regenereignisse der letzten Wochen regional stark geschädigten Forstwirtschaftswege liegt deshalb im besonderen öffentlichen Interesse.

Als Ergebnis einer hausinternen Abstimmung im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, wird es deshalb auf Grundlage des bestehenden GAK-Rahmenplans,

Buchstabe F 2.2.1 d) „Wiederherstellung von infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen und der dazugehörigen notwendigen Anlagen“ kurzfristig die Möglichkeit der Anteilsförderung in Höhe von 80% der entstandenen Ausgaben, unabhängig von der Größe des Waldbesitzes, geben.

Das zur Beantragung der Förderung notwendige Antragsformular, ist ab sofort auf dem Onlineportal des Ministeriums abrufbar.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/waldundforstwirtschaft/informationen/beratungundfoerderung/foerderungkommunalundprivatwald/foerderungkommunalundprivatwald_node.html

Voraussetzung zur Förderfähigkeit ist die Einhaltung der Vergaberegeln. Hierzu müssen vom Antragsteller mindestens drei vergleichbare Angebote angefragt und möglichst schon mit dem Zuwendungsantrag vorgelegt werden. Schriftliche Absagen werden im Zuge des Verfahrens auch als Angebot gewertet.

Wir empfehlen, die für das Antragsverfahren geforderten drei Angebote für die Wegeinstandsetzungsmaßnahme unverzüglich einzuholen. Die Angebotseinholung ohne bindenden Vertragsschluss stellt noch keinen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar.

In jedem Fall ist der durch die Regenereignisse entstandene Wegeschaden im Zuwendungsantrag per Bildnachweis zu dokumentieren. In Zweifelsfällen kann der Privatwaldbetreuer des Landes, Herr Thomas Reget (Mobil: 0175 2200 815, Mail: t.reget@umwelt.saarland.de), beratend hinzugezogen werden.

Die Antragstellung gemäß Buchstabe F 2.2.1 d) zur Wiederherstellung von infolge der Starkregenereignisse im Mai 2024 beschädigten Waldwegen ist befristet bis zum 30.09.2024 möglich.

Die vollständige Vorlage aller im Antragsformular geforderten Anlagen (wie z.B. ausführliche Vorhabensbeschreibung, Bilddokumentation, aussagekräftige Detailkarte, aus der die Lage, der Verlauf, die zuvor gemessene Wegelänge, der Anfang u. Endpunkt des wiederherzustellenden Weges/Teilstück des Weges ersichtlich ist, Angebote, geforderte Bescheinigungen) stellt eine schnellstmögliche Bearbeitung sicher.

Bitte beachten Sie, dass im vereinfachten Verfahren nur eine Reparatur des bislang vorhandenen Weges in der Regel ohne die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde möglich ist. (Achtung: In Schutzgebieten ist immer eine Genehmigung erforderlich!)

Ein Umbau bspw. eines Erdwegs in einen LKW-tauglichen Weg ist unter dieser Förderung NICHT möglich.